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Alt 08.09.2011, 14:41   #3
timmmm

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Zitat von RTK-Sammler Beitrag anzeigen
Weißt Du warum das Teil "Rückwärts-Warnsystem" getauft wurde ?! Riiichtig, weil es nach hinten den rückwärtigen Verkehr warnen soll.

Kannst Dir ja gleich nen Satz kaufen und in die Stoßstange einbauen...
das wäre nicht zulässig, denn nach §53a StvZO müssen die Teile so beschaffen sein, dass sie im Fahrzeug fest angebracht sind oder bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Wenn ich die Dinger als Frontwarner dran mache, dann wäre es ja somit am Fahrzeug dauerhaft angebracht und somit nicht zulässig. Dagegen als mobiles Ding kann ich es "bei Bedarf" als Warnleuchte im Fahrzeug, also auch hinter der Windschutzscheibe, anbringen. Wo die hinleuchten müssen wäre mir jetzt erstmal nichts bekannt. Hat ja nur der Hersteller als RWS getauft. Nach dem Gesetz ist es ja eine Warnleuchte.

Geändert von timmmm (08.09.2011 um 14:45 Uhr).
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