Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.09.2011, 17:53   #7
timmmm

Bronze-Mitglied
hat dieses Thema eröffnet
 
Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 314
Standard

naja wenn es rechtlich möglich ist, wieso dann nicht. Zumal man (ich) eh nicht danach gefragt wird (werde). Ich möchte mich nur meinem eigenen Geiwssen zuliebe an die Vorschriften halten, wenn auch ausgereizt

Kennleuchte auf dem Dach ist immer so eine Sache. Bis man die immer draußen hat... Ich lass die meistens im Auto und hab nur das RWS an.

Ich stell mich eig. auch nicht quer aber entgegen der Fahrtrichtung kommt schön öfter mal vor, wenn man am andren Straßenrand was sieht, wofür man anhalten möchte (sollte).
timmmm ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten