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Alt 07.11.2011, 12:37   #7
Dirk

Silber-Mitglied
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Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.068
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so gibt wieder Neuigkeiten...


"Sehr geehrter Herr xxxx,
zwischenzeitlich liegen mir die Stellungnahmen der Bundesnetzagentur und des
Kraftfahrt-Bundesamtes vor.

Ltd. Mitteilung der Bundesnetzagentur müssen Sie sich noch eine deutsche
Bedienungsanleitung besorgen. Ltd. Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes
dürfen die Polizeisprechanlagen/sirenen nicht unberechtigt im
Straßenverkehr verwendet werden. Um beide vg Punkte abzusichern, werde ich
eine entsprechende Erklärung vorbereiten, in denen Sie dieses bestätigen."
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