Zitat:
Zitat von medo
Seit wann braucht man eine deutsche Bedienungsanleitung?...
Desweiteren, mir ist neu, dass du die im Straßenverkehr vernweden willst..
Naja, ich hoffe du hast sie bald, endlich, bei dir. =)
|
Das mit der Bedienungsanleitung verstehe ich ja noch und ist auch Pflicht.
Zitat:
Bei Export in andere Länder der EU sorgen Sie für entsprechende Übersetzungen der Benutzerinformation in die Sprache des Verwenderlandes. Bei der Maschinenrichtlinie ist der Hinweis "Originalbetriebsanleitung" bzw. "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" gefordert und hilfreich.
|
Zitat:
Bei jedem Produkt für den deutschen Markt ist eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitzuliefern (es gibt fast keine Ausnahmen! Quelle ist das deutsche GPSG). Es ist am Produkt der Firmenname und die Adresse anzugeben, eine Internetadresse reicht nicht aus! (Quelle u.a. offizielle FAQ´s zum GPSG von 2005, auch wenn viele Hersteller und zum Teil Behörden dies nicht beachten, was mit der RoHS-Richtlinie dann unübersehbar formuliert wurde!)
|
Quelle: http://www.ce-zeichen.de/
Aber bestätigen zu müssen, dass man die Sirene nicht unberechtigt nutzt, halte ich für schwachsinn.
Hoffentlich bekommst du sie dann.