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Alt 02.02.2012, 18:26   #27
lückenhüpfer

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Zitat von karl-peter Beitrag anzeigen
Versicherungsrechtlich ist das mittlerweile undbedenklich, den nach einem Urteil sind 10 Sekunden des Horns (ca. 3 Durchläufe), bei angepasster Fahrweise, ausreichend. Dauerhorn ist niergend festgeschrieben.
Entschuldige aber bist du Richter oder Anwalt oder sowas ? Bzw. hast du dazu was schriftliches (!) ?

Mit solchen Aussagen begibst du dich auf extrem dünnes Eis und führst die Logik des ohne Signal fahrens mal direkt ad absurdum.

Ich würde gerne mal damit anfangen das diese genannten drei Durchläufe der Tonfolge überhaupt nichts mit der Versicherung zu tun hat sondern mit der juristischen Klärung der Schuldfrage im Falle eines Unfalles. Das bedeutet auch nicht das du aus dem Schneider bist wenn das Horn dreimal geläutet hat sondern nur das man dir keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann durch das zu späte einschalten des Horns. Da sind alle anderen Begleitumstände noch nichtmal berücksichtigt.

Dann kommen die nächsten Punkte nämlich das diese Tonfolgen vor dem Ereignis durchgelaufen sein müssen. Das kann ein VT sein oder auch eine Kreuzung, Einmündung usw.. Bezieh ich das jetzt mal auf eine Großstadt ( auf dem Land dürfte das Problem der nächtlichen Lärmbelästigung eher ein homöopathisches Problem sein) bedeutet das i.d.R. zu 90% Dauerhorn. Schlieslich können in Großstädten wie auch in Dörfern oder sonstwas in zehn Sekunden Alarmfahrt etliche Kreuzungen passiert werden.

Zu guter letzt ist das lediglich ein Präzedenzfall der gern heranzgezogen wird und auch keine höchstrichterliche Klärung. Sprich fällt morgen ein Gericht ein gegenteiliges Urteil hast du genau die Pattsituation wie sie bisher auch war. Solange es keine gesetzliche Regelung gibt die das widerlegt hast du im Falle eines Unfalles bei dem du die StVO übertreten hast ohne eingeschaltete Tonfolge einen eklatant höheren Schuldanteil.

Also bitte bitte bitte geht damit nicht auch noch bei jungen Kollegen hausieren und vermittelt das drei Tonfolgen ein Freibrief wäre der sie von jeglicher Schuld freispricht.

@ Diethelm Du scheinst doch schon eine Weile im Geschäft zu sein. Von daher finde ich deinen Kommentar zu den freiwilligen Helden daneben. Wenn ich davon ausgehe das ein Helfer der nicht täglich mit Sondersignal fährt ohnehin ein höheres Gefährdungsrisiko trägt dann ist es doch nur sinnvoll wenn er sich wenigstens mit Dauerhorn nicht auch noch selbst aufs Glatteis manövriert nur um den Lärmpegel nicht nach oben zu treiben.

Es ist sicher jeder Kollege bereit das Horn massvoll einzusetzen wenn Gesetzeslage einen da nicht im Stich lässt. Sprich es müssen eindeutige Regeln her der dem Einsatzfahrer nicht den schwarzen Peter zuschiebt.

Ich arbeite hauptberuflich in einer Großstadt im Rettungsdienst und fahre auch nicht mit Dauerhorn. Allerdings bin ich mir der Arschkarte stets bewusst die ich dabei immer neben dem Führerschein klemmen hab. Ein Grund warum ich jungen Kollegen sage das Horn wird eingeschaltet wenn wir losfahren und ausgeschaltet wenn wir da sind (einsatzbedingte Ausnahmen jetzt nicht genannt) oder ohne Horn, aber dann hat alles andere Vorfahrt und wenn es die Omi mit dem Rollator ist.
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