Zitat:
Zitat von mär
Du sprichst etwas sehr wichtiges an. Wenn man nicht haftbar wäre wenn man ohne Horn fährt dann müsste man nicht an jeder Ampel oder Kreuzung das Horn einschalten nur um auf der sicheren Seite zu sein.
2. Punkt
Bist du haftbar wenn du mit 80db durch die Gegend fährst und es passiert etwas weil du hättest wissen müssen dass der andere dich nicht hören kann!
Und wo führt das hin? Zum einzig logischen Schritt. Einer Änderung der StVO "Fahrzeuge mit eingeschaltetem blauem Blinklicht haben Sonder und Wegerechte" ..."Blaues Blinklicht weist den Verkehrsteilnehmer auf ein Einsatzfahrzeug hin und ordnet an, diesem Vorfahrt, Vorrang zu gewähren sowie freie Bahn zu schaffen."..."Hornsignal kann als zusätzliche Warneinrichtung eingesetzt werden. Ihm kommt die selbe Bedeutung wie dem blauen Blinklicht zu."
----------
Vorallem zur Ölspur...
|
Sone lustig leuchtende und schimmernde Ölspur hat bei uns letztes Jahr nen Kradfahrer unter nen Sattelzug befördert. Man mag es kaum glauben. Und jetzt das allerbeste: Nach der Alarmierung ...

Auch da kamen wieder Fragen und Freuden auf