Zitat:
Zitat von Diethelm
Pecco, du liest die falschen Normen.
Baumenschen kennen wohl nur die DIN EN 13050 "Vorhangfassaden - Schlagregendichtheit." Schau doch auch mal in die DIN 13050 "Rettungswesen - Begriffe".
Und, wo würdest du lieber liegen? Auf einer Trage oder einer Bahre? 
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Diet, ich hatte mal einen Chef, der sehr oft den (blöden) Spruch brachte "Wer lesen kann ist klar im Vorteil"
Ich zitiere aus der
DIN 13050:2002-09: "Retten bedeutet das Abwenden eines lebensbedrohenden Zustands durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohenden Zwangslage".
Zum Bergen sagt das
Wörterbuch für Bevolkerungsschutz und Katastrophenhilfe der
Ständigen Kommision für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz "Bergen umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen und Tieren, die duch äußere Einwirkung in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind."
Fazit: Bergen beschreibt die eigentliche befreiende Tätigkeit, egal ob lebend oder tot.
Retten setzt das spätere Überleben des Opfers voraus.
Das eine schließt also das andere nicht aus, umgekehrt muss es das aber eben auch nicht einschließen.
So.
Gruß - /PECCO
PS: ich habe Recht!

PPS: Meine Welt sind
DIN 1960, 1961 sowie
DIN 18299 ff.