Zitat:
Zitat von Blaulicht
Dafür müsste sich das OA in FFM selber ein Ticket schreiben...
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In der Anbaueinleitung steht:
Zitat:
LED-Heckblitzer zur Montage links und rechts an/in das Fahrzeugheck oder die Heckklappe.
Der An- bzw. Aufbau der LED-Heckblitzer KLR-9 hat so zuerfolgen, dass in Betriebsstellung die Hauptabstrahlrichtung parallel zur Fahrbahn und zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtet ist.
Für die Verwendung der LED-Heckblitzer KLR-9 ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.
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Ich finde da nix, dass man die Dinger nich auch dauerhaft sichtbar anbringen darf.
Binz hatte die KLR-8 in Blau und Gelb als Heckabsicherung in die Kasten-
RTW Dachkonsole eingebaut.