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Alt 09.08.2012, 12:43   #6
Kleiner

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Name: Philipp
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Zitat:
Zitat von Blaulicht Beitrag anzeigen
Dafür müsste sich das OA in FFM selber ein Ticket schreiben...

In der Anbaueinleitung steht:

Zitat:
LED-Heckblitzer zur Montage links und rechts an/in das Fahrzeugheck oder die Heckklappe.


Der An- bzw. Aufbau der LED-Heckblitzer KLR-9 hat so zuerfolgen, dass in Betriebsstellung die Hauptabstrahlrichtung parallel zur Fahrbahn und zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtet ist.

Für die Verwendung der LED-Heckblitzer KLR-9 ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.
Ich finde da nix, dass man die Dinger nich auch dauerhaft sichtbar anbringen darf.

Binz hatte die KLR-8 in Blau und Gelb als Heckabsicherung in die Kasten-RTW Dachkonsole eingebaut.
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