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Alt 09.08.2012, 14:28   #2
Kleiner

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Name: Philipp
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Zitat:
Zitat von Blaulicht05 Beitrag anzeigen
...dürfen nur im Stand, mit Ausnahmegenehmigung betrieben werden, wenn die Kennleuchten auf dem Dach verdeckt sind.
Das wusste ich jetzt nicht...

Binz hat die nicht abschaltbar mit
Dem Balken verbunden, RKL an ist gleichzeitig auch KLR-8 an...

Sputnik Nanos wären dann aber kein Problem, da die eine Zulassung als Hauptkennleuchte haben.
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