Diese Aktion finde ich wirklich toll, Rene.
Grundsätzlich wäre solch eine Aktion in Deutschland zwar möglich, hängt dann aber immer von der Gutwilligkeit der Polizei und des zuständigen Straßenverkehrsamtes ab.
Grundsätzlich gilt:
Zitat:
§38 StVO: (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
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Wenn solch eine Aktion aber mit festgelegter Fahrtstrecke beim Straßenverkehrsamt angemeldet wird, dann kann man daraus evtl. einen geschlossenen Verband nach §27 machen. Damit ist man schonmal in der Lage, legal über rote Ampeln zu fahren wenn das erste Fahrzeug noch bei grün passiert hat. Wenn dann die Polizei noch mitspielt, dann können die den Verband nach vorn und hinten sichern und man ist immerhin in einer rechtlichen Grauzone, wenn man in Absprache mit denen
SoSi führt.
Ganz allgemein gilt allerdings auch: Wo kein Kläger, da kein Richter.