Zitat:
Zitat von Fips
Vorallem, welche Texte sollen denn angezeigt werden???
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Was hat DAS denn nun mit der Montage zu tun??
Leute, ihr könnt davon ausgehen, dass ich das darf - entsprechende AG nach §70 StVZO habe ich, diese erlaubt mir abweichend von §52 (4) StVZO die Führung von Gelblicht sowie abweichend von §52 (3a) die Nutzung von "nach vorne und hinten wirkender Signalgeber für Lichtschrift".
Die Ansteuerung ist bereits geklärt, es geht lediglich um eine Montagemöglichkeit. Und die soll einen "Guck" haben, einfach mit Lochband reindübeln kommt nicht in Frage.
Und wenn irgendwer weiß, ob und wenn ja von wem es für diesen Anwendungsfall eine Halterung gibt - dann doch wohl ihr Sammler.
Wie es um den Kundenservice und die Auskunftsfreudigkeit der Hersteller bestellt ist, brauch ich doch wohl niemandem erklären...