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Napscorer´s Sammlung
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22.01.2014, 07:19
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Jango112
Moderator
Name: Jan
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Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.623
Die
WL-LED
haben, bei paarweiser Anbringung und nur in blau, ausschließlich eine Zulassung für die Montage am Fahrzeugheck (Leuchtruchtung: nach hinten).
Für jede andere Verwendung und Farbe bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. :Idee:
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)
Moderator schreibt orange.
Geändert von Jango112 (22.01.2014 um
07:22
Uhr).
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