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Alt 18.06.2008, 21:00   #10
rescuechicken

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Name: Axel
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Genau darum geht es.
Erst einmal ist die Anbringung einer Blitzleuchte eine Lichttechnische Veränderung am Fahrzeug, die kontrolliert werden darf (z.B. durch die Polizei).
Kann man dann nachweisen, dass man berechtigt handelt, ist alles geklärt.
Wenn man die Leuchte z.B. bei der Absicherung einer Unfallstelle auf der Autobahn benutzt, ist fast alles erlaubt.
Notfalls als rechtfertigender Notstand.
Aber so lange man keinen Unfug macht, ist das alles nur auf dem Papier.
Ich fahre seit über 20 Jahren Auto, führe schon immer eine RKLE mit, anfangs normale Hella KLJ70, habe sie oft genutzt, wurde nie befragt.
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