http://www.911services.net/v09/3611-...218-p1219.html
Mit ECE
R-65 Zulassung… Das heißt doch, dass man die ohne extra TÜV-Abnahme an Einsatzfahrzeugen in Deutschland zusätzlich zu der Sondersignalanlage verbauen darf oder?
Ich dachte immer, dass sowas hier nicht ohne Ausnahmegenehmigung zulässig ist...


Oder bezieht sich die Zulassung nur auf die MS6 im Allgemeinen ?