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Alt 17.09.2014, 15:40   #2
Julian

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Nein, die Zulassung bezieht sich natürlich auf den Balken als Ganzes. Der Balken wurde so wie er ist, d. h. mit Drehspiegeln, zugelassen. Wenn du ihn nun umbaust (bzw. verbastelst), befindet sich der Balken nicht mehr in dem Zustand, in welchem er geprüft und zugelassen wurde. Der Balken verliert also durch den Umbau seine Zulassung, wie Jan schon sagte.

Du schreibst doch auch, dass du eine Hänsch Comet M LED hast. Benutze die doch einfach, wenn es unbedingt LED sein muss.

Geändert von Julian (17.09.2014 um 15:48 Uhr). Grund: Text ergänzt.
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