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Alt 02.12.2014, 12:04   #2
WernerG

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Name: Werner
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Viele Fragen......stimmt......ich hab auch noch eine ;-).......warum muss (bei einer zulässigen, genehmigten Ausrüstung eines Kfz mit zusätzlichem Scheibenblitzer) dieser schnell "abnehmbar" und "möglichst unauffällig" sein???
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