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Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung
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01.06.2015, 12:39
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Doku112
Silber-Mitglied
Name: Christoph
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Nutzt du ein Fahrzeug, was laut Gesetzt zum Führen von Kennleuchten für gelbes Blinklicht berechtigt ist, müssen diese Kennleuchten nicht extra eingetragen werden sofern diese ein Prüfzeichen besitzen.
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