Zitat:
Zitat von Bayern-Modder
Ja, dachte schon sowas.
Hat jemand was genaues?
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Ja, die Firma Hänsch...
Sputnik nano mobil
Zulassung:
nach ECE-
R 65: Zur Zeit gibt es noch keine verbindliche Zulassungsvorschrift für mobile, gerichtete Warnanlagen - Ausnahmegenehmigung erforderlich
nach Richtlinie 72/245/EWG: e1 03 4972
Die nano mobil haben also derzeit gar keine Straßenzulassung, weder nach ECE-
R65 noch national vom KBA. Somit sind die auch nicht für Privatanwender nutzbar. Der Einsatz bedarf einer Ausnahmegenehmigung.
Richtlinie 72/245/EWG ist die KFZ-EMV-Richtlinie, hat also nichts mit dem Einsatz im Straßenverkehr zu tun.