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Alt 15.10.2015, 00:26   #4
raoul

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Zitat von Bayern-Modder Beitrag anzeigen
Ja, dachte schon sowas.

Hat jemand was genaues?
Ja, die Firma Hänsch...

Sputnik nano mobil

Zulassung:

nach ECE-R 65: Zur Zeit gibt es noch keine verbindliche Zulassungsvorschrift für mobile, gerichtete Warnanlagen - Ausnahmegenehmigung erforderlich

nach Richtlinie 72/245/EWG: e1 03 4972

Die nano mobil haben also derzeit gar keine Straßenzulassung, weder nach ECE-R65 noch national vom KBA. Somit sind die auch nicht für Privatanwender nutzbar. Der Einsatz bedarf einer Ausnahmegenehmigung.
Richtlinie 72/245/EWG ist die KFZ-EMV-Richtlinie, hat also nichts mit dem Einsatz im Straßenverkehr zu tun.

Geändert von raoul (15.10.2015 um 00:38 Uhr).
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