Ich habe mich einfach bei der Maßangabe nach "Warnblinkanlage" gerichtet. Aber du hast recht, kann sein dass es nur nach EG war.
Zumindest kann man sich dann sicher sein, auf zugelassener Seite zu sein.
Zitat:
Zitat von Lou
P.S: @Doku112: Deine Übersicht über die Rechtsgrundlagen für gelbe Kennleuchten hat mir beim Einlesen vor einiger Zeit viel weitergeholfen. Tolle Arbeit!
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Vielen Dank für die Blumen
