Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Commander
					 
				 
				Ab Erstzulassung am 01.10.02 ist eine EMV Zulassung erforderlich, also nicht.  
Aber irgendwo hat die Polizei einen Runderlass o. ä. erwirkt, oder was war da?    
			
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 Ist das so noch gültig, oder gibt es da mittlerweile eine Neuerung ??
Hintergrund: Es soll eine 
RTK QS mit 
KL-XL2 Blitzleuchten aus dem Jahr 2006 auf ein Fahrzeug Bj. 2014 montiert werden. 
Liegt noch im Lager und es soll gespart werden...