Zitat:
Zitat von Commander
Ab Erstzulassung am 01.10.02 ist eine EMV Zulassung erforderlich, also nicht.
Aber irgendwo hat die Polizei einen Runderlass o. ä. erwirkt, oder was war da? 
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Ist das so noch gültig, oder gibt es da mittlerweile eine Neuerung ??
Hintergrund: Es soll eine
RTK QS mit
KL-XL2 Blitzleuchten aus dem Jahr 2006 auf ein Fahrzeug Bj. 2014 montiert werden.
Liegt noch im Lager und es soll gespart werden...