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Alt 04.12.2025, 11:48   #3
blaulichtmuseum

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Ich weiß gar nicht, ist es nicht die Zulassung EMV die maßgeblich ist? oder ist das die ECE-Zulassung?


Tatsächlich! Montage von Alt- oder Neuanlagen nur, wenn die Zulassungen nach ECE-R10 (EMV) und ECE-R65 (Lichttechnik) drauf sind. Soweit ich mal gelesen habe, sind sogar ältere RTK 5 mit Halogendrehern nicht alle ECE10 geprüft und der Großteil der RTK 6-SL auch nicht.




Draußen nur Kännchen!

Geändert von blaulichtmuseum (04.12.2025 um 12:39 Uhr).
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