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Alt 16.09.2009, 18:58   #2
Jango112

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Name: Jan
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Magnetleuchten müssen grundsätzlich nicht eingetragen werden, da sie die Fahrzeughöhe nicht (dauerhaft) verändern.

Zur Pannenabsicherung bei Privatanwendern sind fast ausschließlich die effekta-Leuchten von Hänsch zugelassen. Und da sie auch nicht fest auf dem Fahrzeug angebracht sind, brauchst du sie nicht eintragen lassen.
Außerdem haben sie eine ABE (~~~K XXXX) und sind somit eintragungsfrei.

Dass "normale" Cometen und Drehspiegelleuchten für Privatanwender unzulässig sind ist hier im Forum mehrfach nachzulesen. Daher schreibe ich dazu nix!




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.

Geändert von Jango112 (24.06.2012 um 04:58 Uhr).
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