Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.09.2009, 19:27   #5
rescuechicken

Gold-Mitglied
 
Name: Axel
Registriert seit: 04.11.2007
Ort: 60599 Frankfurt
Beiträge: 5.882
Standard

Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Kann man da nicht irgendwie etwas dran machen? Ich hab letztens auf der Autobahn ein Fahrzeug gesehen von einer Autobahnmeisterei mit der Comet druff,... kann man sich auch gleich sparen.

Was meint ihr? Einfach mal beim TüV mit dem Ding vorbeifahren? Vll geht es ja doch irgendwie...

Kannst Du Dir schenken.
Entweder Du läßt Dein Fahrzeug als Sonderfahrzeug irgend einer Art eintragen, welches Dich dann zum Führen von gelbem Blinklicht berechtigt, dann kannst Du alles fahren, was eine Zulassung in Deutschland hat.
Wenn Du es rein Privat benutzen möchtest, dann bleiben Dir nur die Effekta Produkte, weil sich kein Hersteller außer Hänsch dafür einer Typprüfung und dem Genehmigungsverfahren für den Privatgebrauch durch das KBA unterzogen hat.
Dritte und nicht ganz saubere Lösung wäre, Du nutzt die Leuchte nur im Unglücksfall oder zur Gefahrenabwehr und begründest Deine Ordnungswidrigkeit mit dem rechtfertigendem Notstand.
Übrigens: Ich habe im Wechsel mal eine Movia-D in gelb oder eine KL7000M im Auto, beides nicht für Privat zugelassen.
Ich habe mich für Variante 3 entschieden.
rescuechicken ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten