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Alt 16.09.2009, 20:14   #8
rescuechicken

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Name: Axel
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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Nun schreibe ichg doch noch was.

Für Privatanwender ist neben der effekta-Reihe von Hänsch auch die WBL-1221 (von Kennern auch liebevoll "das Teelicht" genannt) nach § 53a Abs. 3 StVZO zugelassen!

Sag mir gar nichts.
Was ist das?
Hersteller?

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Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Ich hab das Gefühl, dass ich mich auch für Variante 3 entscheiden werde,...

Versicherungsschutz ist wenn ich nicht irre, erloschen, korrekt?
Dazu habe ich bisher verschiedene Aussagen.
Magnetleuchten sind keine feste Veränderung am Fahrzeug.
Ich dachte bisher nur, dass ich eine OWI begehe wegen "unerlaubter" Nutzung der Leuchte.
Bei stehendem Fahrzeug, zur Absicherung an Unfall- und Gefahrenstellen, wer sagt da schon etwas.
Den Polizist möchte ich sehen.
Natürlich darf man keinen Mist machen - da hört der Spaß auf.
Aber - das muss jeder für sich selbst entscheiden.
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