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Alt 17.09.2009, 18:14   #1
Casi

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Zitat:
Zitat von rtk6sl Beitrag anzeigen
Aber mal bitte.... Angenommen man hat in der Abenddämmerung einen Unfall den man absichert!

Ganz ehrlich... Ob man nun von einer Effekta Comet geblendet wird oder einer Movia-D .... Ist in meinen Augen kein Unterschied
Seh ich auch so... aber wenn du eine Leuchte nach § 53a Abs. 3 StVZO verwendest, kann dir beim genannten Fall keiner ans Bein pinkeln. Du kannst ja nachweisen, kein Gesetz verletzt zu haben. So ist das in diesem Land nunmal. Ob sinnig oder nicht, Gesetz ist Gesetz... auch wenns nicht immer ganz nach dem menschlichen Verstand ist.

Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Ja! Die Comet-E ist aus der effakta-Reihe und damit für Privatanwender zugelassen.
Paradox: Als normale Kennleuchte ist sie nicht zugelassen!
Ich denke das liegt daran, dass jede weitere Zulassung Geld kostet. Andere Platine= neue Zulassung. Warum soll Hänsch das investieren, wenn es die normale Comet schon gibt

Gruß

Casi

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Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Inwiefern übersteigt die Comet E die Lichtleistung und den Preis der normalen Comet?
Im Preis tun die Beiden sich nichts. Es geht bloß um die unterschiedlichen Zulassungen. Die E musste dafür eine andere Platine bekommen, welche anstatt 15Joule nur 14Joule Blitzenergie hat. Sprich die Lichtleistung der E ist herabgesetzt, inwieweit es da Maximalwerte gibt, weiss ich nicht. Auch über die Streuuung der Lichthaube weiss ich nichts. Mir schwirrt nur gerade im Hinterkopf rum, dass eine solche Leuchte für so eine Zulassung nur einen maximalen durchschnittlichten Stromverbrauch von 2,5 A haben darf... Da kann ich zwar nicht die Hand für ins Feur legen, aber ich meine das mal in irgendwelchen KBA Unterlagen gelesen zu haben...

Gruß

Casi
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