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Alt 25.11.2007, 00:53   #8
Peter

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Name: Peter
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Zitat:
Naja, also eigentlich darfste mit roten Hauben doch überhaupt nicht hier fahren, nicht mal die Behörden.

Mal was anderes am Rande, gelbe Hauben für die RTK6 sind ja auch nicht zulässig, die gelben BSX-Micro auch nicht. Laut Hella "aufgrund fehlender Vorschriften nicht geprüft". Bei der OWS und der RTK/OWS-QS sind die aber zugelassen. Komisch.
"Fahren" darf man schon mit roten Hauben. Nur Einschalten ist im öffentlichen Verkehr absolut tabu. Da gibts nix dran zu rütteln. Wenn der Balken funktionsuntüchtig ist (Hauptsicherung im Motorraum), kann man das ganze als Tranport (weil Dachträger) oder Werbefläche usw. deklarieren. Wie gesagt, rechtliche Grauzone - gibt da sehr viele unterschiedliche Meinungen. Die Polizeidienststelle die für unseren Bereich zuständig ist, meinte es wäre OK wenn er nicht betriebsbereit ist. Das reicht mir als Aussage/Sicherheit aus.

Wegen den gelben Hauben:
Die haben zwar keine allgemeine Zulassung aber der offizielle Betrieb ist trotzdem problemlos möglich. Sondergenehmigung! Gleiches gilt für die gelben BSX-Micro.
Das hat mir die Firma Hella am Freitag am Telefon erklärt.

Basti hat nen schönen Link von einem Kommunalfahrzeug, dass eine gelbe RTK 6 legal auf dem Dach hat. Vielleicht postet er ihn ja mal hier.




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