Also Tüv meinte solange es fest und Funktionstüchtig ist geht das in Ordnung.
Natürlich Sollte der Schalter dem entsprechend gekennzeichnet sein und nicht im Auto Rum Fliegen wie er es bei anderen Begleitkraftfahrzeugen gesehen hat. Brauche ich den die Gummidichtung unter der
RTK wenn sie auf einem Dachträger Montiert wird?