Zitat:
Da habe ich ja mal wieder was angerichtet 
Mein Sachstand ist, das sicherheitsrelevante Baugruppen in KfZ einer EMV Zulassung bedürfen. Dies gilt für Fahrzeuge mit Zulassung ab 10/2002 - wenn ich mich da jetz nicht vertue.
Sondersignalanlagen sind als sicherheitsrelevant eingestuft,
BOS Funkgeräte nach pol. Gutachten nicht mehr.
|
Ja, das schrieb ich doch :-)