rein rechtlich gesehen gibt es für die rote kl ja keine grundlage in der stvzo stvo. ergo dürfte sie im wirkungsbereich der besagten vorschriften ja nicht benutzt und sogar montiert sein. die nutzung ist so nur im abgesperrten und damit vom öffentlichen strassenverkehr unzugänglichen bereich zulässig, oder?!

hmm, grauzone!