Zitat:
Zitat von der_hendrik
rein rechtlich gesehen gibt es für die rote kl ja keine grundlage in der stvzo stvo. ergo dürfte sie im wirkungsbereich der besagten vorschriften ja nicht benutzt und sogar montiert sein. die nutzung ist so nur im abgesperrten und damit vom öffentlichen strassenverkehr unzugänglichen bereich zulässig, oder?! 
hmm, grauzone!
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Lies mal das erste Posting.

Er will es an der E-Stelle benutzen. Ebenso wie den
ASG. Eine rote
RKL kennzeichnet im Stand an der E-Stelle die Einsatzleitung.
Von daher ist sein Vorhaben absolut legitim.