hab ich, cheffe!

eine rote
rkl ist aber in der stvo nicht vorgesehen. auch für feuerwehrs

nicht
sobald die einsatzstelle nicht abgesperrt ist, d.h. vom bereich der stvo abgetrennt, darf er die rote leuchte aber nicht benutzen.
rein rechtlich gesehn müsste selbst bei einem brand auf einem firmengelände, wie z.b. ein supermarktparkplatz das gelände abgesperrt werden bzw müssten die tore verschlossen werden, um es so vom wirkungsbereich der stvo abzutrennen.
ich weiss, das ist korintenkackerrei....