Zitat:
Zitat von Jango112
Ganz streng genommen hat der Hendrik aber Recht.
Rotes Blinklicht (im weiteren Sinne) ist für Bahnübergänge vorgesehen und findet sich sonst nicht in der StVO! 
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So hab ich es vor 30 Jahren auch bei der Führerscheinprüfung schon gelernt.