Zitat:
Zitat von Real Tazmedic
Vor allem dass sie es in die Effekta-Serie genommen haben. Trotzdem frage ich mich, wie das mit der Zulassung funktionieren soll.
Weil "e1" ist nicht §53.... 
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Ja also e1 ist irgendwie nicht so ganz das richtige... aber da das Lauflicht außen am Fahrzeug angebrcht werden soll bzw. in 99% der Fälle dauerhaft sichtbar ist muss der Tüv es ja abnehmen und dem reicht "e1" um es einzutragen.