Also mit den zwei Hörner hast Du natürlich recht: Man darf zwar mehrere Sondersignal-Geber an einem Fahrzeug verbauen aber es darf immer nur jeweils ein akustisches Signal eingeschaltet sein. Ich habe aber auch schon mehrere RTWs gesehen, die permanent mit E-Horn fahren uns zusätzlich an Kreuzungen die Martin anblasen. Aber rein rechtlich wie gesagt unzulässig. Laut Hella ist auch kein Anschluss für ein zusätzliches Sondersignal an das Bedienteil vorgesehen. Der Ausgang ist für die Front-Blitzer gedacht. Die ganz neue Firmwareversion des Bedienteils speichert den letzten Zustand. Heisst: Ist der Schaltausgang beim letzten Betrieb eingeschaltet gewesen, so ist er beim nächsten Einsatz bereits geschaltet. Bei den älteren musste man jedes mal von Neuem die Frontblitzer zuschalten.
Tja, aber mir fällt auf anhieb auch keine andere Lösung ein. Wenn der Ausgang ja eh schon mit den Frontblitzer belegt, dann muss man die Martin-Anlage seperat verschalten.

Eine 100% gesetzteskonforme Lösung gibts da ohne grösseren Aufwand leider nicht.
Aber wo kein Kläger da kein Richter...