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Alt 16.01.2010, 20:51   #9
Funkstation112

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Name: Robin
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Sorry das ich den Thread nach 4 Monaten wieder nach oben bringe, aber das wollte ich jetzt unbedingt mal wissen

Zitat:
Zitat von rescuechicken Beitrag anzeigen
Kannst Du Dir schenken.
Entweder Du läßt Dein Fahrzeug als Sonderfahrzeug irgend einer Art eintragen, welches Dich dann zum Führen von gelbem Blinklicht berechtigt, dann kannst Du alles fahren, was eine Zulassung in Deutschland hat.
Wenn Du es rein Privat benutzen möchtest, dann bleiben Dir nur die Effekta Produkte, weil sich kein Hersteller außer Hänsch dafür einer Typprüfung und dem Genehmigungsverfahren für den Privatgebrauch durch das KBA unterzogen hat.
Dritte und nicht ganz saubere Lösung wäre, Du nutzt die Leuchte nur im Unglücksfall oder zur Gefahrenabwehr und begründest Deine Ordnungswidrigkeit mit dem rechtfertigendem Notstand.
Übrigens: Ich habe im Wechsel mal eine Movia-D in gelb oder eine KL7000M im Auto, beides nicht für Privat zugelassen.
Ich habe mich für Variante 3 entschieden.

Wie ist das denn möglich?
Einfach so geht das doch bestimmt nicht, oder?
Darf man dann alle Gelben in D zugelassen Leuchten ohne weiteres fest an sein KFZ schrauben?




It works!

Geändert von Funkstation112 (16.01.2010 um 21:22 Uhr).
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