29.04.2008, 21:04
|
#18
|
Silber-Mitglied
Name: Kai
Registriert seit: 22.02.2006
Ort: Freigericht (Hessen)
Beiträge: 1.530
|
Zitat:
Zitat:
Nochwas, sind die Nanos eigentlich §53a zugelassen?
Wenn ich eine §53a zugelassene Leuhcte im Auto habe, darf die ja nur im Stand an sein. Darf sie aber während der Fahrt auf dem Dach sein (ausgeschaltet)?
|
Ja die Nanos sind nach §53a abs. 2 für den Privatanwender zugelassen.
§53a Leuchten dürfen nur im Stand und in Verbindung mit der Warnblinkanlage des Fahrzeuges betrieben werden.
Was willst Du mit einer ausgeschalteten Leuchte auf dem Dach? Wenn würde nur die Comet-E in frage kommen, weil die Typ 06/08/16 kaum auf dem Dach halten würden, bei der Fahrt. (von den Magneten her)
Erlaubt wird dieses bestimmt auch nicht sein.
Gruß
|
Danke für beide Infos.
|
Gruß
Kai
|
|
|