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Alt 12.03.2022, 22:28   #18
elliott

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Zitat:
Zitat von Doug Beitrag anzeigen
[...]Aber warum versucht Rauwers nun möglichst alle Anlagen auch wieder einzusammeln?
Zitat:
Zitat von Patrik Faber Beitrag anzeigen
Der Flurfunk berichtet, ein altes/neues Problem mit dem KBA.
Ich habe da so eine Vermutung. Muss aber betonen, dass es tatsächlich nur eine Vermutung ist:

Rauwers hat ein zulassungspflichtiges Bauteil in Verkehr gebracht und es war sogar eine Kennzeichnung drauf, nur passte die nicht zu der Kombination, wie das Endgerät zusammengestellt war.

Also hatte es keine gültige Kennzeichnung.

Da fällt mir der §22a StVZO ein. Der beschreibt, was alles zulassungspflichtig ist. Unter anderem auch "Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz – Einsatzhorn – (§ 55 Absatz 3)" und "Warnleuchten für blaues Blinklicht (§ 52 Absatz 3)".

In Absatz 2 ist passender Weise direkt die dazugehörige Verbotsklausel, dass alles andere nichtmals angeboten werden darf:
Zitat:
"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)."
Hier liegt also mindestens schonmal eine Ordnungswidrigkeit vor, und so ein Bußgeld bemisst sich nicht selten an Umfang des Verstoßes und der Bereitschaft des Handelnden, den "Schaden" zu begrenzen.

Ich persönlich würde übrigens einen Teufel tun und denen die alten Anlagen zurück schicken und ne Neue zum Neupreis gegen Verrechnung des "gebrauchten" Gerätes abzukaufen....tut bei VW mit dem Schummeldiesel ja auch keiner...
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