So jetzt hab ich da mal ne Frage;
der TÜV meinte heute morgen zu mir, dass die ABG zwar sagt, dass diese so zugelassen sein zur Verwendung, jedoch nur mit dem Zutext im Fahrzeugschein "Kennleuchten für gelbes Blinklicht" und nicht für Privatpersonen. Sprich die Kennleuchten nach §53a seien denen in Zusammenhang von §38 gleichgestellt.
Habe ich da was Missverstanden oder eher der TÜV?
|