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Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung
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07.12.2015, 17:21
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Panther8x8
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In der Zulassung des KBA steht nichts von Zutext im Fahrzeugschein "Kennleuchten für gelbes Blinklicht"
Hier steht:"... nach § 22a STVZO... als zusätzliche Warnleuchte nach §53a Abs. 3 StVZO" dieser besagt ebenfalls nichts von dem Zutext.
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
Geändert von Panther8x8 (07.12.2015 um
17:23
Uhr).
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