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Alt 04.02.2016, 05:52   #297
Jango112

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Name: Jan
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Auf Seite 2, 3. Absatz der KBA-Urkunde steht doch ganz eindeutig:
Zitat:
Die zusätzliche Warnleuchten [...] darf als abnehmbare Warnleuchte, die nur bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht wird, oder als im Fahrzeug fest anzubringende Warnleuchte verwendet werden.
Damit ist doch alles gesagt!?




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.

Geändert von Jango112 (04.02.2016 um 07:52 Uhr).
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