Auf Seite 2, 3. Absatz der
KBA-Urkunde steht doch ganz eindeutig:
Zitat:
Die zusätzliche Warnleuchten [...] darf als abnehmbare Warnleuchte, die nur bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht wird, oder als im Fahrzeug fest anzubringende Warnleuchte verwendet werden.
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Damit ist doch alles gesagt!?