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Alt 04.02.2016, 14:58   #299
medo

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Auf Seite 2, 3. Absatz der KBA-Urkunde steht doch
Weiter:
Zitat:
Als im Fahrzeug fest angebrachte Warnleuchte wird auch die Leuchte angesehen, die erst
durch das Öffnen einer Klappe, Tür bzw. Rolltür oder durch das Herausziehen eines
Einbaurahmens oder einer vergleichbaren Vorrichtung sichtbar wird.
Zur Vollständigkeit, damit auch keine Lücke mehr bleibt!

Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass diese Hella BST ohne weitere Genehmigung nur als /Heck-/Rückwarnsystem verwendet werden darf.
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