Aber es heißt nur "im Fahrzeug", nicht "im Innenraum". "Im Fahrzeug" ist also dem Wortsinn nach erstmal alles was nicht "außen am Fahrzeug" ist. Hinter dem Kühlergrill wäre danach okay, auf dem Kühlergrill dagegen wohl nicht. Dass auch das KBA von nichts anderem ausgeht, liegt eigentlich auf der Hand, wenn "im Fahrzeug" für das KBA auch nach Öffnen von Klappen oder Rolltüren vorliegt. Ich kenne keine Fahrgastzelle, die man durch Klappen oder Rolltüren erreicht. Ich nenne sie mal "Nutzbereiche" eines Fahrzeugs dagegen schon. Demnach müsste jede Montage zulässig sein, die innerhalb der bestehenden Außengrenzen des Fahrzeugs bleibt.
|