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Alt 04.02.2016, 23:48   #302
raoul

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Der §53a bezieht sich ja auf Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste.
Und ein Warndreieck oder eine von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängige Warnleuchte kann und darf man ja auch in Richtung Gegenverkehr benutzen.
Also sollte dies auch bei den nicht mitführpflichtigen und von der Lichtanlage abhängigen Leuchten so sein, wenn diese im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sind, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können.
Bedeutet also, fest am Kühlergrill verbaut, geht nicht, da außen.
Ob hinter dem Kühlergrill "innen" ist, darüber könnte man diskutieren.
Aber eine zugelassene Warnleuchte auf dem Armaturenbrett als Scheibenblitzer wäre zulässig, da im Fahrzeug.
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