Das was Chris geschrieben hat, sehe ich genau so. Nur ist denn ein Balken zur Absicherung einer Gefahrenstelle unbedingt missbräuchlich verwendet?
Und ist es nicht egal ob ich eine Magnetkennleuchte oder einen Balken dafür benutze? Und was genau meinen die mit:
Die nach §53a geprüften und zugelassenen Leuchten, im Stand mit Warnblinklicht.
Immerhin haben beide eine E-Zulassung.