Zitat:
Zitat von Lou
Ich frage mich allerdings tatsächlich auch gerade, ob es Mindestabstände der einzelnen Leuchtkörper zueinander gibt
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Es gelten auch bei einem nach §53a zugelassenen Warnsystem die Mindestabstände der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen. Diese betragen hierbei zueinander 35cm (maximal übrigens 150cm).
Die Höhe von 120cm ab der Oberkante der Fahrbahn wurde ja bereits genannt.