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Alt 17.04.2010, 10:06   #2
Jango112

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Name: Jan
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Achtung! Halbwissen/persönliche Einschätzung:

[Mutmaßung]
Die "Grille" soll ankommende Funksprüche an die Einsatzkräfte signalisieren, wenn sie sich (an einer Einsatzstelle) außerhalb des Fahrzeuges befinden.

So kann z.B. die RTK6 so programmiert werden, dass die Kennleuchten angehen wenn ein Funkspruch ankommt.

Ich gehe davon aus, dass die "Grille" nicht als Sondersignal definiert ist, sondern als akusitsches Signal im Funksektor.
Damit ist eine Verwendung als Signal im Straßenverkehr nicht drin.

Gegen die Nutzung durch BOS spräche also nichts.
[/Mußmaßung]




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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