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Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung
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23.04.2014, 16:27
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Jango112
Moderator
Name: Jan
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Beiträge: 6.598
Aha! Ohne Koppelung mit den Kennleuchten und dann auch noch gelbe Frontblitzer - doppelt unzulässig im Bereich der StVZO.
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)
Moderator schreibt orange.
Jango112
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