Zitat:
Zitat von Hella_RTK6-SL
Da steht ja, die Leuchten dürfen nach dem öffnen der Hecklappe oder ähnlichem sichtbar werden. Ist das denn schlimm, wenn die immer zu sehen sind?
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Da steht das sie AUCH so angebracht werden dürfen. Das bedeutet, daß sie nicht ständig sichtbar sein müssen. Sonst könnte man bei der HU bemängeln, das die Leuchten in der Heckklapper verbaut und damit nicht ständig sichtbar sind. Das ist aber garnicht gefordert.
Zitat:
kann man die auch fest eintragen lassen? Nur so theoretisch, wenn man andere Sachen noch einzutragen hat.
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Natürlich kann man die eintragen lassen. Da die Dinger aber eine ABG haben, ist eine Eintragung nicht nötig.