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28.03.2011, 10:25 | #1 |
Silber-Mitglied Name: Philipp
Registriert seit: 29.11.2008
Ort: Kreis Herford
Beiträge: 1.697
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K-LR8 hinter Heckscheibe zulässig?
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Geändert von macoffi (28.03.2011 um 11:44 Uhr). |
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29.03.2011, 07:25 | #2 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.552
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Die dürfen generell nur mit Ausnahmegenehmigung verbaut werden.
Sind für den Einsatz im Stand bei geöffneter Heckklappe vorgesehen, wenn die anderen Blaulichter auf dem Dach verdeckt werden. Ob die dann in der Heckklappe oder am Fahrzeughimmel hinter der Heckscheibe verbaut sind ist egal. Nur während der Fahrt dürfen sie nicht eingeschaltet sein. |
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